Bahnfahrt mit Recht

Regierung will die Position von Fahrgästen stärken. Künftig sollen Schadensersatzansprüche möglich sein

BERLIN taz ■ Wer wegen stundenlanger Verspätung einen Anschlusszug verpasst oder am Bahnschalter eine falsche Auskunft erhält, ist bisher völlig rechtlos. Denn derzeit gilt in Deutschland noch die über 100 Jahre alte Eisenbahnverkehrsordnung, die jede Haftung der Unternehmen für solche Unbill ausschließt. Diese „Antiquität“ soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen noch in diesem Jahr geändert werden, versicherte gestern in Berlin die verbraucherpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Ulrike Höfken. Widerstand gibt es offenbar noch bei einigen SPD-Verkehrspolitikern. Rückenwind kommt dagegen von der EU-Kommission, die noch 2003 die Fahrgastrechte im grenzüberschreitenden Schienenverkehr regeln will.

Der Verkehrsjurist Ansgar Staudinger von der Uni Bielefeld schlägt vor, die Eisenbahnverkehrsordnung gründlich zu entrümpeln. Die Fahrgastrechte seien eine privatrechtliche Angelegenheit wie andere Dienstleistungen auch und gehörten ins Bürgerliche Gesetzbuch. Wie viel Entschädigung ein Fahrgast etwa für eine halbstündige Verspätung geltend machen könne, sollten die Deutsche Bahn und ihre Konkurrenten im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen regeln – am besten in Form von Pauschalen. Zahlen müssten die Bahnen auch dann, wenn sie selbst nachweislich unschuldig an der Verspätung sind. aje