Schlappe für Bush

Ein Gericht in Kalifornien erklärt ein US-Bundesgesetz zum Verbot bestimmter Abtreibungen für verfassungswidrig

WASHINGTON taz ■ Abtreibungsbefürworter in den USA hatten am Dienstag Grund zur Freude. Eine Richterin in Kalifornien erklärte ein Bundesgesetz zum Verbot von späten Abtreibungen für verfassungswidrig. Das erst im Herbst 2003 verhängte Verbot so genannter Teilgeburtsabtreibungen schränke die Rechte der Frauen ein, die eine Abtreibung wünschen, stelle eine ungerechtfertige Last für Frauen dar, enthalte eine ungenaue Sprachwahl und keine Ausnahmen für Frauen, deren Gesundheit gefährdet ist.

Das Weiße Haus kritisierte umgehend die Aufhebung des Gesetzes. Die verbotene Abtreibungsmethode sei eine „abscheuliche Prozedur, die ein für alle Mal beendet werden muss“, sagte der Präsidentensprecher. Rechtsexperten zeigten sich von dem Urteil jedoch wenig überrascht. Das neue Bundesgesetz war überwiegend nach einer bestehenden Regelung des Staates Nebraska geformt worden, die der Oberste Gerichtshof der USA bereits im Jahre 2000 für verfassungswidrig erklärte hatte.

Der republikanisch dominierte Kongress hatte den „Partial Birth Abortion Ban“ im Oktober letzten Jahres auf Druck der konservativen Kreise verabschiedet. Das Gesetz untersagte einen Eingriff, der meist im fünften oder sechsten Schwangerschaftsmonat vorgenommen wird, wenn er medizinisch für notwendig erachtet wird.

Bei dem Verfahren wird während des Geburtsvorgangs der Kopf des Fötus punktiert und das Gehirn abgesaugt. Ärzten, die dennoch eine späte Abtreibung vornahmen, drohte seither eine Haft von bis zu zwei Jahren. Dies galt auch für den Fall, dass mit dem Eingriff das Leben der werdenden Mutter gerettet werden konnte.

Gegen das im Herbst verabschiedete Gesetz hatte die Organisation „Planned Parenthood“ geklagt, die rund die Hälfte aller Abtreibungen in den USA durchführt. Nach dem Urteil der kalifornischen Bundesrichterin wird erwartet, dass der Rechtsstreit letztlich vom Obersten Gerichtshof entschieden wird.

MICHAEL STRECK