Verfassung soll Kommunen schützen

Drei Kreise Nordrhein-Westfalens klagen mit Unterstützung des Landkreistages gegen die Hartz IV-Gesetzgebung

DÜSSELDORF taz ■ In Nordrhein-Westfalen wollen die Kreise Gütersloh, Höxter und Herford die aktuelle Hartz IV Gesetzgebung über eine Verfassungsbeschwerde stoppen. „Momentan sind die Gemeinden die Gelackmeierten“, sagt Thomas Kuhlbusch, Kreisrechtsdirektor des Kreises Gütersloh über die im letzten Jahr im Vermittlungsausschuss des Bundestages beschlossene Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum sogenannten Arbeitslosengeld II.

Kuhlbusch beklagt, dass der Kreis durch die gesetzliche Neuregelung 35 Millionen Euro im Jahr mehr ausgeben müsse, um Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose zu versorgen. Der Kreis müsse sich verschulden, „denn wir werden die Menschen nicht im Regen stehen lassen können“. Ansatzpunkt der Beschwerde sei der nur in Ausnahmefällen mögliche Eingriff des Bundes in die Kommunen. „Der Bund darf die Gemeinden nur dann zu Leistungen auffordern, wenn es kein anderes Organ gibt, das die Leistung erbringen kann.“ Das sei im Falle des Arbeitslosengeldes II nicht gegeben, sagt Kuhlbusch.

Um die Kreise zu unterstützen, beruft sich der Vorsitzende des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Unnas Landrat Gerd Achenbach (SPD), auf ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Hans Lühmann. Das Gutachten des Privatdozenten der Berliner Humboldt-Universität untermauere, das Gesetz „ist in Teilen nicht einmal mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagt Achenbach. Problematisch sei, dass die Kreise zukünftig gegenüber der Bundesagentur für Arbeit weisungsgebunden seien, bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen keinerlei Verantwortung übernehmen könnten. Das sei „schlichtweg verfassungswidrig“, sagt Achenbach.

Trotzdem ginge es den Kreisen nicht darum, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu verhindern, sagt Kuhlbusch. Die meisten Kreise seien auch mit den Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit weit fortgeschritten. Dennoch könne nicht alles an den Kommunen hängenbleiben, wie beschlossen. „Bund und Länder haben das so organisiert, dass werde Bund noch Länder verantwortlich sind“, sagt Kuhlbusch.

Boris Zaffara, Sprecher des Landkreistages in NRW wehrt sich gegen Vorwürfe, die Ankündigung der Verfassungsbeschwerde sei nur begleitendes Trommeln zum aktuellen Vermittlungsverfahren. „Es ist unser Anliegen und wir werden daher Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen“, sagt Zaffara. KOK