RVR-Gesetz Gutachten
: In schwieriger Verfassung

Was eigentlich in den Parlamenten stattfinden sollte, wird immer häufiger vor Verfassungsgerichten ausgetragen. Die Juristerei verkommt zu Politik mit anderen Mitteln. Das gilt für die gesellschaftspolitische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen genauso wie im ganzen Land.

KOMMENTAR VONPETER ORTMANN

Ein Beispiel dafür ist der kommende Verfassungsstreit über das Gesetz zum neuen Regionalverband Ruhr (RVR). Monatelang wurde der Gesetzestext im Landtag beraten. Von möglicher Verfassungswidrigkeit war da keine Rede. Gemäkelt wurde, Steine in den Weg gelegt, alles wie immer. Konstruktives für die Entwicklung der Ruhrregion blieb Mangelware. Erst nach der Verabschiedung fiel den Oppositions-Abgeordneten auf, dass ihre Mehrheit im Ruhrparlament nicht ausreichend im neuen Vorstand des RVR gewürdigt werden wird. Das sollte verändert werden. Der KVR wurde gezwungen, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Wenn aber die Christdemokraten der Meinung gewesen sind, dass dieses Gesetz so nicht in Kraft treten kann, dann hätten sie dagegen klagen können, hätten das Gutachten selbst finanziert. Doch im Grunde genommen will das keiner. Sollte sich herausstellen, dass es sich beim Ergebnis des Gutachtens nur um eine juristische Einzelmeinung handelte, dann war das nur ein von allen Ruhr-Gemeinden finanziertes Scheingefecht in NRW-Wahlkampfzeiten. Und das ist ganz schlechte Politik mit anderen Mitteln.