Journalistin frei gesprochen

Münster taz ■ Das Amtsgericht Münster hat das Verfahren gegen eine Hamburger Journalistin wegen Nötigung am vergangenen Freitag eingestellt. Diese war am 24. April 2003 in Münster, um über eine Demonstration von Tierrechtlern vor dem Versuchslabor Covance Laboratories zu berichten. Kurz darauf hatte die Journalistin einen Strafbefehl wegen Nötigung am Hals: Sie soll in einer von ihr „gemeinschaftlich getragenen Aktion“ über einen Zeitraum von etwa drei Stunden die einzige Zufahrtsstraße zum Firmengelände mit einem quer auf die Fahrbahn platzierten VW-Polo blockiert haben, dessen Räder abmontiert waren.

Da die als Zeugen geladenen Polizisten alle nicht erschienen waren, blieb dem Staatsanwalt als Beweismittel nur noch ein Polizeivideo, das aber keinerlei belastende Szenen enthielt. Dazu kamen die Aussage der Journalistin selbst, dass sie nur berichtet und niemanden genötigt habe. „Wie eine engagierte Demonstrantin sehen Sie nicht aus, das gebe ich zu“, kommentierte der Staatsanwalt das im Gerichtssaal gezeigte Polizeivideo.

Frank Biermann