Stärkung der Rechte von Homopaaren

Justizministerin Zypries kündigt Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor den Sommerferien an. Mit im Paket: gemeinsame Versorgungs- und Rentenansprüche

BERLIN taz ■ Bürgerrechtsverbände Homosexueller drohten bereits mit Liebesentzug, von Wahlboykott war gar die Rede – nun hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagiert: Noch vor der Sommerpause will ihr Haus dem Bundestag eine Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes vorlegen. Bereinigt werden soll vor allem die krasse Differenz zwischen den Pflichten und Rechten, die verpartnerte Paare Homosexueller ertragen müssen. Bislang müssen schwule oder lesbische Paare füreinander aufkommen, vor allem in finanzieller Hinsicht, im Steuer- wie Sozialrecht. Anders als bei klassischen Ehen allerdings können Homopaare ihren Aufwand steuerlich nicht geltend machen.

Gescheitert war die Idee der Gleichbehandlung mit der heterosexuellen Ehe nicht an der rotgrünen Regierung selbst, sondern am unionsdominierten Bundesrat. Zypries kündigte an, auch für Homopaare ein Verlöbnis zuzulassen – was beide in Strafverfahren davor schützt, gegeneinander aussagen zu müssen. Auch das Güterrecht werde geändert; wie bei Heteros gebe es dann eine Zugewinngemeinschaft. Darüber hinaus werde die Novelle die Diskriminierung im Alter tilgen: Rentenansprüche von Partner würden gegenseitig auf den/die überlebendeN PartnerIn vererbt werden können.

Alle Änderungen sind ohnehin auch deshalb nötig, um höchstrichterlichen Musterverfahren vorzubeugen. Die Union kündigte an, alles, was im Bundesrat verhindert werden könne, auch zu verhindern.

Ein Adoptionsrecht wird für homosexuelle Paare weiterhin nicht geplant – vorgesehen ist allein, dass Homosexuelle das leibliche Kind ihrer/seines Lebenspartners/in adoptieren können. Für jede andere Regelung, so Zypries, gebe es keine gesellschaftliche Akzeptanz. JAN FEDDERSEN