Schädelstecherbande
: Langjährige Haft für Jugendliche

Das Jugendschwurgericht hat gestern das Urteil über die Jugendbande gesprochen, die als „Schädelstecher“ im Dezember für Schlagzeilen gesorgt hatte. Binnen 24 Stunden hatten die vier Jungen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren einen Mord, einen versuchten Mord sowie zahlreiche weitere Gewaltdelikte begangen. Die Kammer hat sie dafür gestern zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und vier Jahren verurteilt. Die Höchststrafe im Jugendstrafverfahren beträgt zehn Jahre.

Die Angeklagten hatten sich weder gegenüber den jugendpsychiatrischen Sachverständigen noch im Prozess mündlich zu den Taten geäußert. Stattdessen haben sie schriftliche Erklärungen vorgelegt. Laut Gerichtssprecherin Sabine Westphalen haben sie darin zum Teil gravierende Tatbeiträge geleugnet und diese anderen Mittätern zur Last gelegt: „Dabei war das Bestreben erkennbar, das Maß der eigenen Tatbeteiligung möglichst gering zu halten.“ Deshalb habe nicht mit hinreichender Deutlichkeit herausgearbeitet werden können, wie es zu den brutalen Taten kommen konnte. „Die Motivlage blieb teilweise blass.“

Drei der vier Angeklagten hatten im Sternschanzenpark den 24-jährigen Florian R. getötet. Am darauf folgenden Tag hatte die komplette Bande einen Jugendlichen gezwungen, aus der S-Bahn auszusteigen und Geld abzuheben. Anschließend führten sie ihn auf einen Sportplatz in Stellingen und stachen ihn mit Messern nieder. Das Opfer überlebte durch eine Notoperation. Die Öffentlichkeit war vom Verfahren ausgeschlossen. EE