Bürgerbegehren unzulässig

MARL taz ■ Der Kreistag Recklinghausen hat das Bürgerbegehren gegen die geplante Schließung des Flugplatzes Marl-Loemühle mit den Stimmen von CDU, Grünen und EWG gegen die Stimmen von SPD, FDP und PDS abgelehnt. Damit bestätigte das schwarz-grüne Kreistagsbündniss den Vorschlag der Kreisverwaltung. Danach ist das Bürgerbegehren wegen zu allgemeiner Formulierungen rechtlich unzulässig. Mit dem Bürgerbegehren haben sich 24.000 Menschen für den Erhalt des Flugplatzes ausgesprochen.

CDU und Grüne hatten im Kreistag Anfang Februar die Schließung von Loemühle beschlossen. Der Flugplatz sei wegen der „unmittelbaren Nähe zu Wohngebieten und aus finanziellen Gründen“ nicht weiter zu betreiben. Die Landesregierung will den Flugplatz dagegen erhalten. Das Verkehrsministerium hat die Fördergelder bewilligt. Die Zukunft des Flugplatzes bleibt also weiter offen. HOP