Jugendprozess geplatzt

Befangenheitsantrag der Verteidigung stoppt Prozess: Darf bei nicht öffentlichen Jugendverfahren die Presse ins Nebenzimmer geladen werden?

bremen taz ■ Der Prozess gegen drei Bremer Jugendliche, denen vorgeworfen wird, einen vierten unter anderem sexuell genötigt zu haben, ist gestern vorerst geplatzt. Das Bremer Amtsgericht bestätigte: Bis über einen Befangenheitsantrag der Verteidigung entschieden wird, ist der Prozess vorerst ausgesetzt.

Zuvor kam es zum Eklat, als die Verteidiger dem Gericht vorwarfen, Verfahrensgrundsätze verletzt zu haben. Ein nicht öffentliches Verfahren gegen Minderjährige dürfe nicht – wie geschehen – mit Ort und Datum der Presse angekündigt werden. Auch ein späterer Informationstermin im Nebenzimmer des Sitzungssaales sei zum Schutz der Jugendlichen nicht hinnehmbar. Beim Amtsgericht wollte sich dazu gestern niemand äußern.

Damit rückt der Abschluss des Prozesses gegen die drei 15 und 16 Jahre alten Angeklagten in die Ferne. Sie werden – dieses Mal zu ihrem eigenen Schutz – auf einen neuen Termin vorm Jugendrichter warten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, einen vierten im Januar in der elterlichen Wohnung eines der Angeklagten gequält und ihm Alkohol eingeflößt haben. Dann sei es zu sexuellen Übergriffen auf den Jungen gekommen. Presseberichten zufolge soll einer der Angeklagten zuvor selbst Opfer solcher Taten geworden sein.

Weiter gehende Beschwerden der Verteidigung, wonach die Bild aus Ermittlungsakten zitiert habe, sind bislang nicht erhärtet worden – wenngleich juristische Beobachter unisono sagen: „Da war jemand ziemlich gut informiert.“ Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, bislang nicht wegen der Weitergabe von Ermittlungsakten zu ermitteln.

ede