Auf Bewährung

Nach antisemitischen Sprüchen gab Notar seine Zulassung zurück. Landgericht urteilte milde

taz ■ Das Landgericht Aurich hat in einer Berufungsverhandlung gegen den Leeraner Anwalt und Lokalpolitiker Gerd Koch ein milderes Urteil gefällt als zuvor das Amtsgericht. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilte das Landgericht Koch zu fünf Monaten Gefängnis, auf zwei Jahre Bewährung und zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Das Amtsgericht hatte Koch zu sechs Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.

Koch wurde bundesweit bekannt mit Äußerungen wie der, „die Juden seien Abzocker“. Einem Behinderten wünschte er die „Endlösung“. Eine Lokalpolitikerin traktierte er öffentlich mit sexistischen Beleidigungen. Koch gab sein Notariat zurück, als ihm die Aberkennung drohte. Er ist Fraktionsführer der Allgemeinen Wählergruppe im Stadtrat und Kreistagsabgeordneter.

Das Landgericht Aurich distanzierte sich ausdrücklich von den Äußerungen Kochs, attestierte ihm aber, er sei nicht faschistoid. schumi