178 Seiten Anfechtung

Energiekonzern Vattenfall begründet Klage gegen die Auflagen beim Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg

Mit einem umfangreichen Schriftsatz hat der Energiekonzern Vattenfall seine Klage gegen die Erlaubnis begründet, das Steinkohlekraftwerk Moorburg betreiben zu dürfen. Auf 178 Seiten – sowie 32 Anlagen – werden die Auflagen angefochten, welche die Umweltbehörde in ihrer Betriebserlaubnis vom 30. September 2008 verhängt hatte. Mit der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) geht Vattenfall vor allem gegen die wasserrechtlichen Einschränkungen vor.

Die reduzierte Entnahmemenge von Kühlwasser aus der Elbe würde dazu führen, dass die Leistung des Kraftwerks an der Süderelbe nur zu etwa zwei Dritteln genutzt werden dürfe, moniert Vattenfall. Zudem seien die Vorschriften für die Einleitung des gebrauchten Kühlwassers „unseres Erachtens rechtswidrig“, sagt Konzernsprecherin Sabine Neumann. Wenn an nur einem von fünf Messpunkten im Fluss der Sauerstoffgehalt des Wassers die Grenzwerte unterschreite, müsse Vattenfall den Meiler abschalten – „auch wenn unser Kraftwerk dafür nicht ursächlich ist“, so Neumann.

Die ökologischen Auflagen hatte die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk damit begründet, dass sie das Kohlekraftwerk juristisch genehmigen müsse, obwohl sie es „klimapolitisch nicht für den richtigen Weg“ halte. Gegen diese „außergewöhnlich restriktiven Bestimmungen“ hatte Vattenfall Ende Oktober die nun begründete Klage erhoben. Wann das OVG entscheidet, ist offen. Das im Bau befindliche Kraftwerk soll 2012 in Betrieb gehen. SMV