Einkaufsfreie Nächte

Verfassungsgericht bringt Senatspläne nach Öffnung des Ladenschlusses ins Stocken. Gewerkschaft ver.di erleichtert, Gros der Einzelhändler auch

VON KAI VON APPEN

Alles atmet auf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) zum Ladenschluss: Nach Bekundung von Einzelhandelssprecher Ulf Kalkmann gehören die mittelständischen Betriebe ebenso „zu den Gewinnern“ wie die 57.000 Beschäftigten des Hamburger Einzelhandels, wie die Gewerkschaft ver.di findet. Dagegen stehen die Drohgebärden der Handelskammer und von Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU), das Thema Tag- und Nacht-Öffnung weiter auf der Tagesordnung zu belassen. „Wir sind für die Freigabe des Ladenschlusses an Werktagen“, bekräftigt Behördensprecher Christian Saadhoff. Uldall wartet nun auf ein Signal aus Berlin, den Ländern möglichst schnell freie Hand zu lassen.

Zunächst hat aber ver.di Grund zur Freude. „Ein schöner Tag für die Beschäftigten des Einzelhandels“, frohlockt ver.di-Vize-Landeschef Ulrich Meinecke. „Uldalls Hoffnung, in vier Wochen einen Gesetz durchsetzen zu können, ist dahin. Es bleibt zunächst so wie es ist.“

Das BVerG hatte den 20-Uhr-Ladenschluss als Mittel des Arbeitnehmerschutzes gestern für verfassungskonform erklärt. Wenn jedoch die Bundesregierung daran grundsätzlich etwas ändern wolle, seien die Öffnungszeiten künftig von den Bundesländern zu regeln. „Wir erwarten, dass SPD-Chef Müntefering sein Wort hält, dass hier kein Handlungsbedarf besteht“.

Denn für ver.di geht jede Lockerung zu Lasten der Beschäftigten: „Die jüngste, gerade zwölf Monate alte Ausdehnung der Öffnungszeiten am Samstag hat lediglich zu Umsatzverlagerungen innerhalb der Branche geführt, insgesamt aber nicht zu mehr Arbeitsplätzen oder mehr Umsatz.“ Im Gegenteil: Die Mitarbeiterstruktur habe sich drastisch verändert. Während die Zahl der Fest Angestellten zurückgehe, habe sich die Zahl der Minijobs im dem Jahr um 30 Prozent erhöht. In Hamburg seien inzwischen von 57.000 Beschäftigten 19.000 Minijobber.

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