Kein „Armutszeugnis“ mehr ins Autofenster

Datenschutz jetzt auch für Menschen, die aus finanziellen Gründen ihr Auto nicht fit für die Umweltzone machen können

Wer als AnwohnerIn eine Ausnahmegenehmigung von der Plakettenpflicht für die Umweltzone beantragt, braucht in Zukunft nur noch ein Dokument vorzulegen, das die finanzielle Notlage nachweist. Nach der Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten teilte gestern das Amt für Straßen und Verkehr mit, das Antragsverfahren „vereinfachen“ zu wollen. „Wer bisher nachweisen wollte, dass die Umrüstung eines alten (privaten) PKW aus finanziellen Gründen nicht zumutbar ist, musste neben einer Werkstatt-Bescheinigung auch diverse persönliche Unterlagen über die Vermögensverhältnisse vorlegen“, so die Behörde.

Dass Berechtigte, „deren Einkommen unterhalb der festgesetzten Freigrenzen liegt“, dies jetzt nur noch mit einem Dokument nachweisen müssten, sei vorteilhaft für die Behörde, weil sich der Prüfaufwand reduziere.

Neu ist auch, dass die Betroffenen nicht mehr ihre Berechtigung mit Nennung von Namen und Anschrift ins Autofenster legen müssen. Stattdessen sollen sie einen Ausweis erhalten, der den Anwohnerparkausweisen ähnelt und nur Kfz-Kennzeichen und Geltungsdauer enthält.

Bisher wurden 50 Ausnahmen aufgrund „sozialer Härten“ genehmigt. eib