Datenschutz
: Neuer Rüffel für BKK

Die Manager der städtischen Betriebskrankenkasse (BKK) lassen sich durch nichts aus der Ruhe bringen, auch wenn ihre Praktiken zum wiederholten Mal gerügt werden. Nun hat Datenschutzbeauftragter Hans-Herrmann Schrader eine weitere Beanstandung in Sachen „schwarze Ärzte-Liste“ ausgesprochen und sie direkt an die Gesundheitsbehörde als Aufsichtsorgan gerichtet.

Der Fall sorgte für Aufsehen: In einem Schreiben an Unternehmen hatte die BKK im März dieses Jahres eine schwarze Liste von neun Ärzten versandt, von denen sie vermutete, sie würden durch Krankschreibungen mit „Blaumachern“ unter einer Decke stecken. Der Aufschrei von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung alarmierte die Datenschützer, woraufhin die BKK versprach, die Praxis einzustellen.

Doch Schrader genügte das Lippenbekenntnis nicht, denn die Datenschutzverletzung wird dadurch allein nicht bereinigt. Er forderte die BKK auf, in einem weiteren Schreiben an die Unternehmen um die Löschung der Arztdaten zu bitten. Die BKK verweigert dies bis heute. Selbst eine „förmliche Beanstandung“, die schärfste Waffe des Datenschutzbeauftragten, die nur selten angewendet wird, brachte das Management nicht zur Einsicht. „Die haben nicht einmal geantwortet“, beklagt Schraders Mitarbeiter Dieter Malessa.

Die Datenschützer haben nun in einem neuen Versuch direkt die Gesundheitsbehörde angeschrieben: Denn die kann von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. KVA