haft statt sterbebett
: Der blinde Rechtsstaat

Eine Frau will ihren schwerkranken Mann besuchen. Der liegt in Deutschland in der Klinik, hat einen Tumor in der Wirbelsäule und Metastasen im Körper. Die Ärzte sagen, er wird bald sterben. Sie lebt im Kosovo, wurde vor vier Jahren aus Deutschland abgeschoben. Schnell will sie sein, so schnell wie möglich. Also reist sie illegal über Holland ein, meldet sich aber auf dem Ausländeramt des Kreises Unna und kommt von dort direkt in den Knast. Ihr Mann weiß, sie ist da, aber nicht bei ihm. Und sie weiß, sie muss ihren siechenden Mann bis auf weiteres allein lassen.

KOMMENTAR VONCHRISTOPH SCHURIAN

Die Behörden meinten es nicht böse, sie vollstreckten ja nur einen Haftbefehl. Auch hätten sie ihr zuvor einen legalen Weg gewiesen. Um nett zu sein, steckten sie die Frau nicht in den Abschiebeknast, sondern ins Gefängniskrankenhaus.

Aber was, wenn der Mann gestorben wäre? Gestern, vorgestern? Vier Nächte verbrachte Frau Spaqi nicht am Krankenlager ihres todkranken Mannes. Erst nach einem Pressebericht und nachdem sich ein Flüchtlingsaktivist engagiert einmischte, zeigt die Behörde eine humane Seite: Die Haft wird jetzt nicht vollstreckt, die Frau wird geduldet, so lange der Mann noch lebt. Der Amtsleiter lobt sich, es zeuge auch von „Mut“, sich über einen gültigen Haftbefehl hinweg zu setzen.

Nein! Es wäre nicht einmal mutig gewesen, darauf zu verzichten, die Frau einzuknasten. Nur menschlich.