rentensteuer

Das gestern im Bundesrat abgestimmte neue Gesetz stellt auf eine „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten um. Die Beiträge für die Rentenversicherung werden dabei schrittweise von der Steuer befreit – dafür müssen Renten künftig versteuert werden. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies ab 2005, dass sie 60 Prozent ihrer Beiträge nicht mehr versteuern müssen – maximal können sie 12.000 Euro absetzen. Im Jahr 2025 sind dann die vollen Beiträge absetzbar bis maximal 20.000 Euro. Die Renten wiederum werden ab 2005 zur Hälfte, 2040 dann voll versteuert bis auf Freibeträge. Der Freibetrag liegt für Alleinstehende ab 2005 bei rund 18.900 Euro. UH