Klasse-Urteil für mehr Elterngeld

ESSEN dpa ■ Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um höheres Elterngeld zu beziehen. Das hat das Landessozialgericht NRW jetzt in zwei Urteilen als erstes Landessozialgericht entschieden, wie die Justizbehörde am Donnerstag in Essen mitteilte. Rechtskräftig sind die Entscheidungen allerdings noch nicht. Ein Steuerklassenwechsel sei vor der Geburt zulässig, um das Nettoeinkommen und das danach berechnete Elterngeld zu erhöhen, urteilte der Senat. „Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können“, hieß es in der Begründung. Den Eltern könne daher kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzten. Geklagt hatten eine Beamtin und eine Bankkauffrau. Sie hatten mehrere Monate vor der Geburt ihrer Kinder die Lohnsteuerklassen gewechselt und so ihren Elterngeldanspruch um rund 1.000 beziehungsweise 800 Euro erhöht. Wegen der Bedeutung der Rechtssache hat das Landessozialgericht in beiden Fällen die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. (Az. L 13 EG 40/08 und Az. L 13 EG 51/08)