DIE KOALITION KOMMT IM KAMPF GEGEN DEN FLUGLÄRM NICHT VORAN
: Viel Nichts um Lärm

Erst sollte der Gesetzentwurf im November vorgestellt werden, dann im April, schließlich im Mai. Nun liegt die Fluglärmnovelle noch immer nicht vor. Diesmal hegt Finanzminister Hans Eichel Bedenken. Sonst tut das wahlweise der Minister für Verkehr und der für Verteidigung. Bereits im Frühjahr 2000 hatte Umweltminister Jürgen Trittin die Eckpunkte für eine Novelle vorgelegt. Doch trotz des Drucks der Fraktionen von Grünen und SPD scheiterte das Gesetz am Widerstand des damaligen Verkehrsminister Kurt Bodewig.

Nun will das Umweltministerium endlich den zweiten Anlauf wagen. Verkehrslärm gilt für die Bundesbürger als größtes Umweltärgernis überhaupt. Lärm macht krank und nervt, wie jeder bestätigen kann, der den Boom am Himmel mit seiner Nachtruhe bezahlen muss. Trotzdem ist der Schutz vor Fluglärm seit 1971 nicht mehr an den Stand der Technik angepasst worden. Weil das Gesetz längst nichts mehr taugt, regeln die Gerichte die Nachtruhe, weshalb sich selbst die Flughafenbetreiber nach einer Novelle sehnen – einer billigen, versteht sich. An den Kosten scheiterte schon 2002 die Novelle. Mit großzügigen „Kostenschätzungen“ von angeblich 3 Milliarden Euro hatten die Flughafenbetreiber auch viele Städte und Bundesländer auf den Plan gerufen, die selbst an Flughäfen beteiligt sind. Inzwischen gelang es Trittin, die Flughafenbetreiber zu seriöseren Schätzungen zu bewegen. Allerdings ist da noch ein Problem: die Militärflughäfen. Hier müsste der Bund selbst Lärmschutzfenster und Entschädigungen zahlen.

Noch ist Trittins Entwurf nicht ganz verwässert. Käme er in dieser Form durch, würde er deutliche Verbesserungen für die Anwohner bringen, auch wenn die Lärmschutzwerte durchaus optimierbar wären. Doch der Widerstand von Eichel schon vor der eigentlichen Ressortabstimmung lässt Böses ahnen. Wirtschafts- und Verkehrsministerium haben ebenfalls bereits entscheidende Passagen in Frage gestellt. Sollten sich die Bedenkenträger erneut durchsetzen, wäre es besser für die betroffenen Anwohner, man überließe den Lärmschutz weiter den Gerichten. MATTHIAS URBACH