in kürze BGH ZU NEUWAGENKAUF
: Altes Modell nicht neu

Wer einen Neuwagen bestellt, darf erwarten, dass der Typ bei Abschluss des Kaufvertrags noch hergestellt wird. Das entschied der BGH im Fall eines Käufers, der über einen Modellwechsel nicht informiert wurde und Schadenersatz gefordert hatte. (Az. VIII ZR 243/02) (ap)