Haushaltsnotlage bleibt

Bremens Finanzsenator erklärt in Berlin, dass Bremen weitere Hilfe benötige. Verhandlungen um den Kanzlerbief sind bisher ohne konkrete Ergebnisse

Bremen taz ■ Bremens Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat am Mittwoch vor dem Finanzplanungsrat in Berlin den aktuellen Sanierungsbericht des Landes Bremen für das Jahr 2003 vorgestellt. Nußbaum erklärte dort, dass Bremen alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Spar-Auflagen eingehalten „und zum Teil sogar übererfüllt“ habe, allerdings auch in Zukunft auf weitere Hilfen angewiesen sein werde.

Gegen die in Berlin vielfach vertretene Kritik, Bremen mache zu viele Schulden für Investitionen, beharrte Nußbaum darauf, dass die Bremer Sanierungsstrategie richtig sei: „Bremen zählt wieder zu den wachstumsstärkeren Ländern. Die Arbeitslosenquote in unserem Bundesland nähert sich deutlich dem Bundesdurchschnitt an.“ Die wesentlichen steuerlichen Effekte des Wachstumskurses würden sich aber erst in den kommenden Jahren zeigen. Nach wie vor bestehe für Bremen eine „extreme Haushaltsnotlage“.

Diese Formel besagt: Auch für das „Jahr I“ nach Ende der Sanierungszahlungen, also 2005, wird die Landeshaushaltsordnung nicht eingehalten werden. In den Etatentwürfen stehen bei den Einnahmen 500 Millionen Euro Sonderzahlungen auf Grundlage des fabelhaften „Kanzlerbriefes“. Aber auch zehn Tage vor den Haushaltsberatungen ist das Bundesfinanzministerium nicht bereit, die entsprechende Summe als „Ausgaben“ einzuplanen. Schon aus haushaltsrechtlichen Gründen würde das auch nicht möglich sein. Die Arbeitsgruppe, in der Fachleute aus dem Kanzleramt, dem Finanzministerium und aus Bremen über mögliche Zahlungen beraten, haben bisher kein greifbares Ergebnis gebracht. Selbst wenn der Bund zum Beispiel darauf verzichten würde, dass Bremen beim Bau der Stadtautobahn A 281 einen Teil der Finanzierung trägt, würde dies fehlende Einnahmen Bremens nicht ersetzen, sondern geplante Neuverschuldung für Investitionen etwas mindern.

Der Gesamtpersonalrat hat in einer Stellungnahme zu den anstehenden Haushaltsberatungen das Ziel der Einhaltung von Artikel 131a der Landesverfassung bzw. §18 Landeshaushaltsordnung als „fragwürdig“ bezeichnet. Über Kredite dürfen nach dieser Regelung nur „Investitionen“ finanziert werden, ein dem öffentlichen Sektor angemessener „Investitionsbegriff“ müsse zum Beispiel Ausgaben für das Bildungswesen (Investitionen in Köpfe) „stärker berücksichtigen“. Das Problem, so der Personalrat, seien nicht zu hohe Ausgaben, sondern fehlende Einnahmen: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur extremen Haushaltsnotlage 1992 seien die Steuereinnahmen in Bremen fast kontinuierlich zurückgegangen. Eingriffe in die Einkommen des Öffentlichen Dienstes seien „nicht gerechtfertigt und können als Angriffe auf die Tarifautonomie nicht akzeptiert werden.“ kawe