Kackender Hund: 25 Euro

Das Gesetz zur Einrichtung der bezirklichen Ordnungsämter ist verabschiedet. 300 Mitarbeiter sollen für öffentliche Sauberkeit sorgen. Ernst wird es erst am 1. Januar

Die neuen Ordnungsämter bei den Bezirken können zum 1. September ihre Arbeit aufnehmen. So steht es zumindest im Gesetz, das gestern nach Redaktionsschluss das Abgeordnetenhaus passierte. Dass die rot-rote Regierungskoalition dem eigenen Antrag die Zustimmung geben würde, galt als sicher.

Ob es auch in der Praxis zum 1. September klappt, ist eine andere Frage. Der Bürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), geht davon aus, dass die Bezirke erst am 1. Januar 2005 für den Start bereit sein werden. Vorher werde man nicht das erforderliche Personal beisammenhaben, geschweige denn, dass es geschult sei. Benötigt werden insgesamt 300 Mitarbeiter, allein für den Außendienst. Sie sollen aus dem Stellenpool des Landes rekrutiert werden.

Die Ordnungsämter sind von allen Parteien gewollt, diverse Expertenanhörungen – die letzte am Montag im Innenausschuss – konnten die Zweifel der Opposition aber nicht so zerstreuen, dass sie bereit waren, das Gesetz mitzutragen. Vor allem die Grünen äußerten rechtliche Bedenken, was die künftigen Befugnisse und deren Verankerung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) angeht.

Aufgabe der Ordnungsämter soll vor allem sein, den Service für die Bürger – etwa bei der Anmeldung von Straßenfesten – zu verbessern. Die Ämter sollen den ruhenden Verkehr überwachen und für mehr Sauberkeit in den Wohnkiezen und Grünanlagen sorgen. Vor allem für Letzteres werden die so genannten Außendienstmitarbeiter zuständig sein, die fälschlicherweise gern als Kiezpolizei bezeichnet werden. Der Rat der Bürgermeister hat durchgesetzt, dass die Bediensteten eine einheitliche Uniform tragen sowie mit einem Schlagstock und Pfefferspray ausgestattet sind, wenn sie Knöllchen schreiben und Hundehalter für die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner zur Kasse bitten werden. Ein nicht entsorgter Hundehaufen kostet 25 Euro.

Die Bewaffnung, so Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Montag, solle nur zur Selbstverteidigung dienen. Die Ordnungsdienstler seien ermächtigt, Personalien zu kontrollieren, und könnten die Betreffenden im Weigerungsfall auch bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

PLUTONIA PLARRE