Das kleinlaute Ende

Kein Ruhmesblatt für die Justiz: Der Prozess gegen einen Bremer Rechtsanwalt und Notar wurde gegen eine Geldbuße in Höhe von 7.500 Euro eingestellt

taz ■ Gestartet war der Prozess im Mai mit großem Gepränge, nun endete er kleinlaut mit einer Einstellung gegen Geldbuße. Das Verfahren gegen den Bremer Strafverteidiger Wilfried B., dem Untreue und Falschbeurkundung im Amt vorgeworfen worden war (taz berichtete), wurde am Freitag vom Bremer Landgericht für beendet erklärt. Zuvor hatte B. angekündigt, eine Geldbuße in Höhe von 7.500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Auch das Verfahren gegen B.s mit angeklagten Bürovorsteher ist damit vom Tisch.

Vorausgegangen war dem überraschenden Prozessende ein Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Man stimmte darin überein, dass der Aufwand für das Verfahren, für das 28 Sitzungstage fest terminiert waren, nicht mit dem zu erwartenden Ergebnis korrespondiere. An den bisherigen Prozesstagen verliefen Zeugenbefragungen bisweilen zäh und wenig ergiebig – zur Erhärtung der Tatvorwürfe konnten sie mithin kaum beitragen.

Bereits zu Prozessbeginn hatten die insgesamt fünf Verteidiger juristische Zweifel angemeldet: Der Zeitraum von der Anklage 1999 bis zu Prozessbeginn sei „unter rechtsstaatlichen Kriterien überlang und nicht zu rechtfertigen“, argumentierten sie. „Das Verfahren ist kein Ruhmesblatt für die bremische Justiz“, hatte selbst der Vorsitzende Richter einräumen müssen.

Anwalt B. und seinem Bürovorsteher war vorgeworfen worden, in den Jahren 1996 und 1997 Schriftstücke bewusst falsch beurkundet zu haben und damit zu betrügerischen Machenschaften beigetragen zu haben. jox