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Kalaschnikow im Internet bestellt

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Eine Hausfrau, die über das Internet eine Kalaschnikow in den USA bestellt hat, ist vom Amtsgericht Frankfurt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 49-Jährige war bei dem Angebot nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass es sich lediglich um eine „Dekowaffe“ handle, die sie als Wandschmuck in ihr Wohnzimmer hängen wollte. Auf dem Frankfurter Flughafen wurde das 169 Euro teure Sturmgewehr dann beschlagnahmt. Laut Gutachten hätte die Kalaschnikow mit wenigen Handgriffen wieder funktionsfähig gemacht werden können. Davon habe sie nichts gewusst, beteuerte die Angeklagte gestern unter Tränen. Auf einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz steht mindestens ein Jahr auf Bewährung. Außerdem muss die Hausfrau 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Entscheidend für das „milde Urteil“ sei, dass die Angeklagte die Waffe niemals in die Hände bekommen habe.

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