Definitiv: Schule ohne Kopftuch

MANNHEIM dpa ■ Eine zum Islam konvertierte Lehrerin darf in Baden-Württemberg endgültig nicht mehr mit Kopftuch unterrichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit das Schulgesetz des Landes für verfassungsgemäß erklärt. Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Ba-Wü vom März 2008, so das Gericht gestern. Der VGH hatte entschieden, dass von einer solchen Kopfbedeckung eine abstrakte Gefährdung der religiösen Neutralität der Schule und des religiösen Schulfriedens ausgehe. Das baden-württembergische Gesetz schreibt vor, dass „in der Schule religiöse äußere Bekundungen zu unterlassen“ sind. Dies wollte die Lehrerin nicht akzeptieren (AZ: 2 B 46.08). Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde wollte die Lehrerin erreichen, dass sich die Bundesrichter gleichwohl mit der Sache befassen. Dies lehnten diese mit dem Beschluss vom Dezember 2008 ab.