Schuldunfähig?

Heute beginnt vor dem Bremer Landgericht der Mordprozess gegen die Messerstecherin aus der Neustadt

Bremen taz ■ Es war das dominierende Stadtgespräch im Juli 2003: Eine psychisch kranke 42-jährige Frau ermordete in der Neustadt ihre Nachbarin, eine Studentin aus Baden-Württemberg, mit Dutzenden von Messerstichen. Das spätere Opfer hatte die Behörden bereits Wochen zuvor auf die fortwährend aggressive, polizeibekannte Nachbarin hingewiesen – ohne Folgen: weder die Polizei noch der Sozialpsychiatrische Dienst wurden aktiv. Auf eine Anfrage der Grünen hin beschäftigte der Fall auch die Bürgerschaft.

Für den heute beginnenden Schwurgerichts-Prozess gegen Susanne K. vor dem Bremer Landgericht, der von dem sehr erfahrenen Vorsitzenden Richter Harald Schmacke geleitet wird, sind fünf Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil soll am 28. Juni gesprochen werden. Dem Vernehmen nach hat sich die Beschuldigte bislang zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Ein psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten soll überdies zu dem Schluss kommen, dass die Frau aufgrund einer schizophrenen Psychose zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Dass könnte bedeuten, dass sie in die Psychiatrie eingewiesen wird – zur „Sicherheitsverwahrung“. jox

Prozessbeginn heute um 9 Uhr im Landgericht, Raum 218