Ökologisch Straßen bauen

EU-Kommission verklagt Schleswig-Holstein: mangelnder Ausgleich von Bauprojekten

brüssel/hamburg dpa/taz ■ Die Bundesrepublik muss sich für ein angeblich mangelhaftes Umweltschutz-Engagement von Schleswig-Holstein vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verantworten. Schleswig-Holstein und drei süddeutsche Bundesländer hätten die EU-Richtlinie zur Prüfung von Straßenbauprojekten auf ihre Umweltverträglichkeit nicht rechtzeitig umgesetzt, erklärte die EU-Kommission in Brüssel. Das Land werde die notwendigen Vorschriften zu spät erlassen, lautet der Vorwurf.

Eine Sprecherin des grünen Umweltministeriums in Kiel glaubt an ein Missverständnis. „Die Richtlinie wurde rechtzeitig in Landesrecht überführt.“ Am 29. Mai sei das Gesetz in Kraft getreten.

Die EU-Richtlinie schreibt den Mitgliedsstaaten zwingend vor, dass sie beim Bau von Autobahnen, Flugplätzen oder Städtebauprojekten prüfen müssen, ob diese Projekte Nachteile für die Umwelt haben. Gegebenenfalls müssen Bund oder Land für Ausgleich sorgen, zum Beispiel geschützte Tierarten umsiedeln oder neue Naturschutzgebiete ausweisen.

Unklar ist jedoch, ob sich die Klage der EU auf konkrete Planungen und Bauvorhaben bezieht oder ein rein formaljuristischer Vorstoß ist. So ist zum Beispiel der Bau der Ostseeautobahn A20 durch die Niederung des Flusses Wakenitz südlich von Lübeck zwar geplant. Konkrete Beeinträchtigungen des ökologisch wertvollen Auengebietes werden von Umweltbeschützern befürchtet, eintreten werden sie aber erst nach Baubeginn in frühestens zwei Jahren. smv