Hamburger Väter machen krank

Immer mehr Männer hüten ihre kranken Kinder. In den alten Bundesländern bleiben am häufigsten die Hamburger zu Hause. Nur Ost-Väter beantragen noch öfter Kinderkrankengeld, hat die Krankenkasse DAK herausgefunden

Viele Väter im Norden sind bereit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihre kranken Kinder zu hüten. Das jedenfalls besagt eine aktuelle Statistik der Deutschen Angestellten Krankenkasse DAK. Im Jahr 2007 blieben demnach in Hamburg 8,3 Prozent der versicherten Väter zu Hause.

Damit führt Hamburg die Liste der alten Bundesländer an. Durchschnittlich beantragen nur 7,5 Prozent der West-Väter das Ausfallgeld. „In den alten Bundesländern herrscht noch das alte Rollenbild vor, dass die Väter arbeiten gehen und die Frauen zu Hause bleiben“, sagte ein Sprecher der DAK am Mittwoch.

Ein Blick auf die Zahlen gibt ihm Recht. In den neuen Bundesländern bleiben im Durchschnitt sogar zehn Prozent der Väter bei ihren kranken Kindern. Spitzenreiter der Nordländer ist deshalb nicht Hamburg, sondern Mecklenburg-Vorpommern: 10,1 Prozent der Väter wachen am Krankenlager ihrer Kinder. „Frauen sind in den neuen Bundesländern häufiger berufstätig“, sagte der DAK-Sprecher. Das sei eine „alte Tradition aus DDR-Zeiten“, die sich fortgesetzt habe.

Diese durch Zahlen belegte Tradition bestätigen auch die Statistiker der Barmer Ersatzkasse. „Das ist eine Besonderheit der neuen Bundesländer“, sagt ein Sprecher und legt sogar noch höhere Zahlen vor: Von den 12.091 Versicherten seiner Kasse in Mecklenburg-Vorpommern, die 2007 Kinderkrankengeld beantragt hätten, seien etwa 21 Prozent Männer gewesen.

Vielleicht sei es aber nicht nur die gute alte DDR-Tradition, welche die Pflegebereitschaft der Väter verursache, vermutet der Barmer-Sprecher. Genauso gut könne die schwierige Beschäftigungssituation verantwortlich dafür sein, dass die Männer in Mecklenburg-Vorpommern bereitwillig zu Hause bleiben. Zahlen darüber, wie viele Männer in den westlichen Bundesländern ihre Kinder hüten, liegen der Barmer nicht vor. Generell könne man aber feststellen, dass die Anträge auf Kinderkrankengeld zunähmen, so der Sprecher.

Anspruch auf Kinderkrankengeld haben jene gesetzlich versicherte Elternteile, deren Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind. Nach Ausstellung des so genannten blauen Krankenscheins durch einen Arzt zahlen Krankenkassen dann für zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und Kind.

Ähnlich wie das reguläre Krankengeld wird auch das Krankengeld für Kinder nach dem Verdienst des Versicherten berechnet. Für den Arbeitsausfall gibt es mindestens 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes. UTA GENSICHEN