lokalkoloratur
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Eigentlich hätte Markus Scholz Grund zur Freude, bei der taz hamburg zumindest herrscht Erleichterung: Das Arbeitsgericht Hamburg hat gestern die Kündigung des Fotografen zum 30. Juni für unwirksam erklärt. Ihm und seinem Kollegen Henning Scholz, dessen Verhandlung für August terminiert ist, war „betriebsbedingt“ gekündigt worden, da Geschäftsführung und Vorstand der Berliner Muttergesellschaft die tageszeitung die Fotoredaktion in Hamburg auflösen wollten. Die Geschäftsführung begründete die Maßnahme als „Teilbetriebsstilllegung“, die der „freien unternehmerischen Entscheidung“ unterliege, da die Fotografen eine selbständige Abteilung bildeten. In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, der viele AktivistInnen der Ini ProPhoto bewohnten, sah Richterin Herms diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt. Die Fotografen seien weisungsabhängig in die Redaktionsstruktur eingebunden und deshalb kein „Teilbetrieb“. Scholz&Scholz dürfen vorerst weiter knipsen. KVA