La Belle: Kein „lebenslänglich“

Revision abgelehnt. Es bleibt bei hohen Haftstrafen für Anschlag auf Berliner Disco

LEIPZIG taz ■ Das Verfahren um den Anschlag auf die Berliner Disco La Belle ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafen in Höhe von 12 bis 14 Jahren für vier Angeklagte. Die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die „lebenslänglich“ forderten, blieb erfolglos.

Der Anschlag, bei dem 1986 drei Menschen getötet wurden, war in der libyschen Botschaft in Ostberlin geplant worden.

In der Revision ging es vor allem um die Rolle zweier Palästinenser und eines Libyers. Das Landgericht hatte sie nur wegen „Behilfe“ zum Mord verurteilt, Staatsanwaltschaft und Opfer sahen sie jedoch als „Mittäter“. Der BGH hielt beide Sichtweisen für möglich, „eine Mittäterschaft liegt sogar näher“. Aber auch die Einschätzung des Landgerichts sei „vertretbar“, denn die drei Männer hätten weder die Bombe gezündet noch zum Tatort gebracht. Dies war die Aufgabe der deutschen Frau eines der Palästinenser, die wegen seelischer Erkrankung aber ebenfalls kein „lebenslänglich“ erhielt. Außerdem wies der BGH darauf hin, dass die Hintermänner, „so genannte Diplomaten“, ja gar nicht auf der Anklagebank saßen. Das hörten auch die Nebenkläger gern, die derzeit mit Libyen über Entschädigung verhandeln. CHR