Absage an die Neoliberalen

EU-Urteil über Verkehrsbeihilfen stärkt kommunale Entscheidungsfreiheit

brüssel/hamburg dpa/taz ■ Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg über die Rechtmäßigkeit kommunaler Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr stärkt die kommunale Entscheidungsfreiheit, findet Willi Piecyk, SPD-Europaabgeordneter aus Schleswig-Holstein. Dies sei eine „Absage an die Neoliberalen und das reine Wettbewerbsdenken“, sagte das Mitglied des Verkehrsausschusses im EU-Parlament.

Mit der Entscheidung würden Kommunen und öffentliche Unternehmen eindeutig gestärkt, „unsinnige europaweite Ausschreibungen für Leistungen“ des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) seien damit vom Tisch, meinte Piecyk. Auch für den Mittelstand, der in Deutschland zu großen Teilen den ÖPNV betreibe, bleibe eine faire Chance.

Aus dem Urteil könnten sich nach Ansicht des Kieler Verkehrsministers Bernd Rohwer (SPD) auch mehr Ausschreibungen von Verkehrsleistungen für den ÖPNV ergeben. Damit könnte dessen Qualität durch mehr Wettbewerb gestärkt und die Kosten für Land, Kreise und Kommunen als Auftraggeber gesenkt werden.

Schleswig-Holstein ist bundesweit führend in der öffentlichen Vergabe von Verkehrsleistungen. Am 12. Juni hatte das Land mit der Strecke Hamburg – Westerland erstmals auch eine Fernverbindung an den Bahn-Konkurrenten Nord-Ostsee-Bahn vergeben. Damit werden bereits etwa 53 Prozent des Schienenverkehrs im nördlichsten Bundesland von privaten Gesellschaften erbracht.

Der EuGH befand, dass kommunale Zuschüsse für Busse und Bahnen keine staatliche Beihilfe seien, wenn die Firma eine öffentliche Aufgabe erfülle und die Summe angemessen sei. smv

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