Abflugroute über Taunus ist zulässig

LEIPZIG ap ■ Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abflugroute vom Frankfurter Flughafen über den Hochtaunus für rechtmäßig erklärt. Damit wurde ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben. Dieser hatte den Klagen von mehreren Gemeinden und Grundeigentümern stattgegeben, die sich gegen die Festlegung der Route wehren wollten. Die hessischen Richter hatten ihr Urteil damit begründet, dass das Luftfahrt-Bundesamt bei der Bewertung der Lärmschutzinteressen der Kläger die Geländeverhältnisse in der Region unzureichend berücksichtigt habe. Dieser Ansicht folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht. Wie es weiter hieß, wurde das Flugroutensystem auch deshalb neu geordnet, weil die unter Fluglärm leidenden Orten westlich des Airports entlastet werden sollten. Bei der neuen Abflugroute habe das Luftfahrt-Bundesamt darauf geachtet, dass der Hochtaunus nur von Flugzeugen überflogen wird, die eine genau festgelegte Mindestflughöhe erreicht hätten. (Az: BVerwG 4 C 11.03 und 4 C 15.03)