„Was ist da schlimm?“

Manche Länder registrieren psychische Erkrankungen schon im Polizeicomputer. Messerstecherin in der Forensik

taz ■ „Man muss erstmal sehen, was da verabredet ist.“ Der oberste Bremer Datenschützer, Sven Holst, reagiert zurückhaltend auf die Pläne verschiedener Senatsressorts, wonach psychisch Kranke, die ihrer Umwelt gefährlich werden können, einen entsprechenden Vermerk im Polizeiregister ISA bekommen sollen. Dort sind bislang vor allem Strafanzeigen vermerkt – nicht aber eine frühere Zwangseinweisung oder damit verbundene Gefährdung Anderer. Sollte ein entsprechende Änderung vielleicht sogar ins Gesetz kommen, wird Holst sich „die Details“ genau anschauen.

Darauf wird er noch eine Weile warten müssen. „Wir haben dieses Vorgehen doch gerade erst entschieden“, seufzt die Sprecherin der Gesundheitsbehörde, Heidrun Ide. Experten aus allen Ressorts würden das weitere Vorgehen klären. Einzelheiten seien noch nicht ausdiskutiert. Klärungsbedarf sieht auch der Sprecher der Innenbehörde, Markus Beyer. „Es muss genau geregelt werden, was vorgefallen sein muss, damit es zum Eintrag kommt.“

Wenige Vorbehalte hat der langjährige Leiter der Psychiatrischen Klinik im ZKH Ost, Peter Kruckenberg. Er ist ganz dafür, dass die Polizei Zwangseinweisungen in die Psychiatrie, wenn sie diese selbst veranlasst, auch in ihrem Computer speichern darf. Bremen sei zwar mit dem Rund-um-die Uhr Krisendienst bundesweit Spitze, die Polizeibeamten sehr aufgeklärt. „Aber wir wollen die Zusammenarbeit weiter verbessern.“ Ein solcher Eintrag könne doch „im schlimmsten Fall“ nur bedeuten, dass der Sozialpsychiatrische Dienst frühzeitig eingeschaltet werde. „Was ist daran schlimm?“

Die Bundesländer verfahren in dieser Frage bisher ganz unterschiedlich. Während die Polizeicomputer in Bayern und Schleswig-Holstein die Zwangseinweisung in die Psychiatrie nicht vermerken, hat man in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg damit kein Problem. Im Ländle hält man dies sogar durch eine Richtungsanordnung des Bundeskriminalamtes für vorgegeben.

In Bremen wurde unterdessen die Frau, die die Debatte auslöste, nachdem sie ihre Nachbarin offenbar im Wahn erstach, aus der Haft in psychiatrische Betreuung verlegt. Weil es im Land für Frauen keine Plätze in der Gerichtspsychiatrie (Forensik) gibt, wird sie bald außerhalb Bremens untergebracht. ede