MITREDEN? VOKABELN LERNEN!

Es geht um nicht weniger als Ihre, deine, unser aller Gesundheit. Und wer dafür zahlt. Wer da mitreden will, muss die Sprache des Gesundheitssystems verstehen: GKV, PKV: 90 Prozent der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einer der rund 300 Krankenkassen versichert. 10 Prozent sind in der privaten Krankenversicherung (PKV). Privat Versicherte bekommen eine bessere medizinische Behandlung, weil die Ärzte von der PKV mehr Geld bekommen (Zweiklassenmedizin).

Beitrag: Wer Mitglied einer Krankenkasse ist, zahlt einen prozentualen Beitrag von seinem Bruttoeinkommen – man spricht von „Verbeitragung“ – des Lohns. Der Durchschnittsbeitrag liegt derzeit bei 14,2 Prozent – je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen (Parität). Nicht verdienende Familienmitglieder – meist Ehefrauen und Kinder – sind umsonst mitversichert.

Prämie, Pauschale: Das Gegenstück zum prozentualen Beitrag ist eine Prämie, ein Fixbetrag. Die PKV nimmt Prämien, die nach dem Risiko des Versicherten berechnet sind. So zahlen Frauen in der PKV mehr als Männer, weil sie länger leben. Die „Kopfpauschale“ oder „Gesundheitsprämie“ wäre in der GKV ein Fixbetrag um die 180 Euro, den alle Erwachsenen bezahlen müssten.

Beitragsbemessungsgrenze: Derzeit sind das 3.487,50 Euro. Der Krankenkassenbeitrag steigt nicht unendlich mit dem Einkommen, sondern nur bis zu einer Grenze von 3.487,50 Euro Monatseinkommen. Auch wer mehr als das verdient, zahlt nur den Höchstbeitrag von 495 Euro (bei 14,2 Prozent:).

Versicherungspflichtgrenze: Derzeit liegt sie bei 3.862,50 Euro. Wer bis zu 3.862,50 Euro im Monat verdient, muss sich gesetzlich versichern. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern. Beamte versichern sich grundsätzlich privat, weil ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung große Nachteile entstünden. Selbstständige können sich privat versichern – und haben oft Schwierigkeiten, nach einem Ausflug in die PKV zurück in die GKV zu kommen. UWI