Schwankender Grund

Verwaltungsgericht verfügt Baustopp für abermalige Airbus-Pistenverlängerung: Werksausbau rechtswidrig

Die Firma Airbus darf ihre Werkspiste in Finkenwerder vorerst kein weiteres Mal verlängern. Wie das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion mitteilte, hat das Verwaltungsgericht einen Baustopp verhängt, bis der Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren entschieden ist. „Der Beschluss zeigt, dass die Gesetze auch für Airbus gelten“, kommentierte Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck. Zu Christi Himmelfahrt hatte das Verwaltungsgericht der Airbus-Realisierungsgesellschaft bereits vorläufig untersagt, den Neuenfelder Hauptdeich zu durchbrechen.

Airbus hat den weitergehenden Ausbau beantragt, weil die erste Verlängerung für die Auslieferung der Frachtversion des Riesen-Airbus A380 nicht ausreiche. Einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Wirtschaftsbehörde am 28. April erlassen. Nebelsieck und sein Kollege Peter C. Mohr vertreten 35 Kläger, die von Enteignung bedrohte Grundstücke besitzen oder gepachtet haben.

Das Verwaltungsgericht stützt sich vor allem darauf, dass eine erneute Pistenverlängerung ohne den Grundsatzbeschluss zur Airbus-Werkserweiterung vom Mai 2000 sinnlos wäre. Den Planfeststellungsbeschluss zur Werkserweiterung hatte das Verwaltungsgericht im August 2002 aufgehoben. An diese Entscheidung sei das Gericht gebunden. Die Werkserweiterung durfte allerdings dennoch weiterbetrieben werden, weil das Oberverwaltungsgericht diesen Baustopp bis zu einer endgültigen Entscheidung aussetzte.

Im Falle der erneuten Pistenverlängerung verwies das Verwaltungsgericht überdies auf einen Kläger, der seinen Hof verlieren würde, auf dem seine Familie seit Jahrhunderten wohnt. Demgegenüber gehe es Airbus nur um Start- und Landemöglichkeiten für das Frachtflugzeug A380F, das nur 20 Prozent der Bestellungen des A380 ausmache. Airbus will sich beim Oberverwaltungsgericht beschweren. Gernot Knödler