Prozesse wegen 11. September

Der Rechtsanwalt Josef Gräßle-Münscher rechnet mit einer baldigen Entscheidung über die Revision des mutmaßlichen al-Qaida-Attentäters Mounir El Motassadeq durch den Bundesgerichtshof (BGH). Motassadeq wurde im Februar vom Hamburgischen Oberlandesgericht wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie wegen versuchten Mordes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Gegen das Urteil hat Gräßle-Münscher vor allem mit dem Argument Revision eingelegt, dass wichtige Zeugen im Verfahren nicht gehört werden konnten und das OLG sich nicht ausreichend darum bemüht habe. Zu seinen Ausführungen hat die Bundesanwaltschaft (BAW) bereits Stellung genommen. Der Rechtsanwalt geht deshalb davon aus, dass die BAW eine schnelle Entscheidung anstrebt – womöglich noch, ehe am 14. August der zweite Prozess um die Anschläge von New York und Washington vor dem Hamburger OLG beginnt. In diesem Verfahren ist der Marokkaner Abdelghani Mzoudi angeklagt, der bis zuletzt in die Attentatsvorbereitungen der Terrorgruppe rund um Mohammed Atta einbezogen gewesen sein soll. Mzoudi soll zudem zusammen mit dem verurteilten Motassadeq in einem militärischen Ausbildungslager in Afghanistan gewesen sein. EE