Abschiebepolitik
: Amtliche Amokläufer

Man fragt sich langsam, in wessen Interesse die Ausländerbehörde eigentlich zu handeln glaubt, wenn sie jetzt sogar Kinder ihren Familien entreißt und auf andere Kontinente in Waisenhäuser verbringt. Würde in der Gesellschaft tatsächlich das Interesse an einer konsequenten Abschiebepolitik das an einem gerechten System überwiegen, wäre es gerade Aufgabe einer staatlichen Stelle, hier als Korrektiv zu fungieren. Stattdessen benimmt sich dieses Amt wie ein Amokläufer, von der Erfüllung einer vermeintlichen Mission besessen.

Kommentarvon ELKE SPANNER

Die Ausländerbehörde hält den vier Kindern vor, sie seien ohne gültiges Visum eingereist. Na und? Offenbar hatten sie keine andere Chance, zu ihrer Mutter zu kommen. Und wenn jemand so etwas wie Schuld an diesem „Vergehen“ trägt, dann allenfalls die Mutter oder die Person, die die Kinder nach Hamburg brachte, wohl kaum aber die Minderjährigen selbst. Dafür büßen aber sollen sie.

Wenn die Ausländerbehörde argumentiert, sie habe rechtlich keine andere Möglichkeit, als die Abschiebungen durchzusetzen, ist das schlicht falsch. Natürlich hat sie einen Ermessensspielraum. Natürlich könnte sie den Kindern aus humanitären Gründen den Aufenthalt hier ermöglichen. Sie müsste das sogar, denn die Familie ist laut Grundgesetz besonders geschützt.

In der Verfassung ist keine Rede davon, dass diesen Schutz nur die deutsche Familie genießt. Aber die Verfassung interessiert diese Amokläufer schon lange nicht mehr.