Lebenslang für Magnus Gäfgen

Mörder von Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt. Gericht sieht besondere Schwere der Schuld. Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Verteidiger Hans Ulrich Endres droht mit Verfassungsklage. Grund: Foltervorwürfe an die Polizei

FRANKFURT/MAIN afp ■ Wegen der Ermordung des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler ist der Angeklagte Magnus Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sah bei der Urteilsverkündung am Montag zudem eine besondere Schwere der Schuld, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausschließt. Gäfgen habe Jakobs Tod nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern gewollt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Bachl. Der Angeklagte hatte gestanden, den elfjährigen Jakob im vergangenen September entführt und getötet zu haben. Bachl machte deutlich, dass nach Ansicht des Gerichts sein Geständnis zunächst nicht „rückhaltlos“ gewesen sei.

Jakob habe sterben müssen, weil der Angeklagte mit dem erpressten Geld habe leben wollen und Jakob seinen Entführer gekannt habe, sagte Bachl. Gäfgen hatte von den Eltern des Jungen eine Million Euro gefordert. Er kannte den Sohn der Frankfurter Bankiersfamilie flüchtig.

Das Gericht monierte aber vor allem Gäfgens erste Aussagen vor Gericht. Seine ursprüngliche Behauptung, er habe Jakob Alkohol einflößen wollen, damit dieser einen „Filmriss“ bekomme und sich nicht mehr an ihn erinnere, nannte Bachl eine „einzige Zumutung“. Der 28-Jährige war von dieser Aussage im Laufe des Verfahrens abgerückt. Er hatte zudem erst nach langem Lavieren gestanden, bei seinem Plan den Tod des Kindes „in Kauf genommen“ zu haben. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die Jakobs Eltern in dem Verfahren vertreten hatte.

Die Verteidigung des Beschuldigten wertete die Tat ebenfalls als Mord, sah aber vor allem wegen Gäfgens Geständnis keine besondere Schwere der Schuld. Gäfgens Verteidiger Hans Ulrich Endres hatte schon vor dem Urteil einen Gang zum Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls seinem Mandanten die besondere Schwere der Schuld zugesprochen werde. Der Verteidiger begründete dies ausdrücklich mit den Gewaltandrohungen der Polizei gegen seinen Mandanten. Das Gericht hatte die Geständnisse des Angeklagten, die er in den Verhören geleistet hatte, deshalb zu Beginn des Verfahrens als unverwertbar erklärt. Bachl sagte dazu am Montag, mit den Folterdrohungen hätten die Beteiligten der Rechtsstaatlichkeit „schweren Schaden“ zugefügt. Dies habe aber mit der Schuld des Angeklagten nichts zu tun, so Bachl.

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