Castor blockiert

Bundesverwaltungsgericht erklärt sich für nicht zuständig: Transporttermin bleibt weiter unklar

LEIPZIG/AHAUS dpa/taz ■ Im Streit um die Castor-Transporte von Sachsen ins westfälische Zwischenlager Ahaus muss das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag das Eilverfahren zu einer Transportgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz in Salzgitter abgelehnt. Es handele sich nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Bundes- und Landesebene.

Sachsen und NRW streiten sich seit Wochen um die Castor-Transporte. Der Freistaat will die hochgiftige Fracht aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Rossendorf bei Dresden mit 18 Einzellieferungen ins münsterländische Zwischenlager Ahaus bringen lassen. NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) beharrt auf einem einzigen Transport der Castorbehälter per Bahn. Dafür gibt es aber nach Auffassung Sachsens wegen eines fehlenden Gleisanschlusses in Rossendorf keine Möglichkeit.

NRW sei durch den geplanten Transport nicht in seinen Hoheitsrechten betroffen. Damit sei das Bundesgericht nicht in erster Instanz zuständig, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung. Die Richter des 7. Senats vertraten damit eine andere Auffassung als ihre Braunschweiger Kollegen. Diese hatten den Fall vor knapp zwei Wochen an das Bundesgericht weitergeleitet. Nun wurde der Fall an sie zurückverwiesen.

Die Transportgenehmigung vom 30. März gilt für die Straße und ist bis Ende des Jahres gültig. Gegen die eigentliche Genehmigung läuft auch ein Widerspruchsverfahren NRWs beim aufsichtspflichtigen Bundesamt für Strahlenschutz.