heute in bremen
: „Ärzte informieren umfassend“

Tagung über „informierte Entscheidungsfindung am Beispiel Brustkrebs“ im Rathaus

taz: Herr Buchner, welche rechtlichen Probleme stehen einer „informierten Entscheidungsfindung“ von PatientInnen entgegen?

Benedikt Buchner, Gesundheits- und Medizinrechtler: Dass Entscheidungen informiert getroffen werden sollen, ist mittlerweile völlig unstrittig. Die paternalistische Haltung, dass Ärzte „zum Wohle des Patienten“ Informationen zurückhalten, ist heute nicht mehr anzutreffen. Zurzeit umstritten sind vielmehr die Fragen: Wie wird informiert? Und welche Informationen sollen durch wen weitergegeben werden?

Ein Beispiel?

Konkret wird die Lockerung des europäischen Werbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel gefordert. Der Vorwurf lautet, dass das umfassende Verbot lückenlose Information verhindere.

Wer erhebt diesen Vorwurf?

Diejenigen, die von der Aufhebung des Verbots profitieren würden, also die Arzneimittelunternehmen, die Werbeindustrie und die Medien als Werbepartner, während Krankenkassen und Verbraucherschützer diese Forderung ablehnen.

Wer sollte Ihrer Ansicht nach die Informationen gewährleisten?

Die Informationen müssten nicht durch die Arzneimittelhersteller, sondern durch unabhängige Instanzen sichergestellt werden. In Frage kämen hier in erster Linie ärztliche Institutionen, aber auch Krankenkassen oder staatliche Einrichtungen.

INTERVIEW: DIW

Vorträge und Podiumsdiskussion, 15 bis 18.30 Uhr, Obere Rathaushalle