Münster: Räder abschleppsicher

MÜNSTER dpa ■ Die Ordnungshüter in der Fahrradhauptstadt Münster müssen im Kampf gegen das Chaos der abgestellten Drahtesel künftig vorsichtiger sein. Das Entfernen eines falsch geparkten Fahrrades am Hauptbahnhof sei rechtswidrig gewesen, stellte das OVG gestern in Münster fest. Es bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts und lehnte einen Antrag der Stadt auf Berufung ab. Der Kläger hatte sein Fahrrad in der Nähe des Haupteinganges des Hauptbahnhofes auf einem Gehweg abgestellt. Nach Auffassung der Richter wurden aber Fußgänger dadurch nicht behindert.