Brechmitteleinsatz
: Keine Ermittlungen in Sachen Achidi

Die Staatsanwaltschaft muss keine Ermittlungen gegen die ÄrztInnen und Polizisten aufnehmen, bei deren Brechmitteleinsatz der Nigerianer Achidi John im Dezember 2001 ums Leben gekommen war. Das Oberlandesgericht hat einen Antrag des Vaters von Achidi John abgelehnt. Der hatte mit einem Erzwingungsverfahren neue Untersuchungen der Todesumstände seines Sohnes erreichen wollen.

Polizisten hatten Achidi John am 12.12.2001 zum Brechmitteleinsatz ins Rechtsmedizinische Institut des UKE gebracht, weil er in Verdacht stand, mit Drogen zu handeln und Heroin-Kügelchen verschluckt zu haben. Im UKE wurde er gefesselt, dann hatte ihm eine Ärztin per Nasensonde Brechmittel in den Magen gepumpt. Achidi John war bewusstlos vom Stuhl gekippt. Erst Minuten später begannen die ÄrztInnen mit der Reanimation. Der junge Mann starb.

Die Staatsanwaltschaft hat nie Ermittlungen gegen die Beteiligten eingeleitet. Sie hat lediglich „Vorermittlungen“ durchgeführt – was es laut Gesetz gar nicht gibt. Ergebnis: Kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen.

Die AnwältInnen der Familie Achidi Johns haben derartige Verdachtsmomente nach Aktenstudium doch gesehen und deshalb die Klageerzwingung beantragt. Das wurde nun aus rein formellen Gründen abgelehnt. Anwalt Martin Klingner: „Das Gericht wollte sich mit den inhaltlichen Gründen nicht auseinander setzen“. Er erwägt nun, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. EE