Ein Hartz für Arbeitslose

Streitpunkt der Kontroversen zwischen SPD und Gewerkschaften sind die Sozialreformen der so genannten Agenda 2010, darunter das jetzt beschlossene Gesetz zum Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt. Alle Langzeitarbeitslosen bekommen vom Januar kommenden Jahres an das Arbeitslosengeld II. Darunter fallen sowohl die bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe als auch die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger. Insgesamt rechnet man mit rund 3,2 Millionen Antragstellern, von diesen werden aber voraussichtlich 500.000 keine Leistung bekommen, weil der oder die Partnerin zu viel verdient. Die Anrechnung von Partnereinkommen wird nämlich mit Hartz IV erheblich verschärft – besonders Frauen, die heute noch Arbeitslosenhilfe beziehen, darunter viele ostdeutsche, fallen künftig damit aus der Leistung heraus. Dies haben die Gewerkschaften kritisiert. Sie bemängeln auch, dass mit der Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, ebenfalls in den Hartz-Gesetzen enthalten, viele ältere Erwerbslose künftig schneller ins Arbeitslosengeld II rutschen. Das Arbeitslosengeld II entspricht in seiner Höhe in etwa der heutigen Sozialhilfe, das heißt, es gibt einen Regelsatz von 345 Euro (Osten: 331 Euro) für einen Alleinstehenden plus die Unterkunftskosten für eine „angemessene“ Wohnung. BD