EU TUT GUTES

Dass das rot-grüne Projekt eines Antidiskriminierungsgesetzes umgesetzt wird, ist vor allem der EU zu verdanken. Die Mitgliedstaaten haben Richtlinien beschlossen, die sie nun umsetzen müssen. Deutschland ist allerdings fast schon ein Jahr im Verzug. Die Kommission hat erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Umsetzung ist auch deshalb langwierig, weil die EU-Vorgaben so differenziert sind. Im Berufsleben müssen nationale Gesetze folgende Merkmale vor Diskriminierung schützen: Rasse und ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung. Weniger Vorgaben gibt es für die „Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“: Hier ist nur Schutz vor Benachteiligung wegen Rasse und ethnischer Herkunft vorgeschrieben.

Die erste Richtlinie hätte am 13. Juli 2003 umgesetzt sein sollen, die zweite am 2. Dezember 2003. Derzeit wird bereits über eine weitere ADG-Richtlinie verhandelt. Sie soll auch die Diskriminierung der Geschlechter im Geschäftsleben, zum Beispiel bei Versicherungen, unterbinden. CHR