Kölner Kalif klagt

Kaplan legt Revision gegen Abschiebe-Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein: Begründung im August

KÖLN/MÜNSTER afp/ap/taz ■ Der selbst ernannte Kalif von Köln, Metin Kaplan, hat Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) eingelegt, das seine Abschiebung in die Türkei für zulässig erklärt. Der Antrag sei bereits am Montag eingegangen, so Gerichtssprecher Ulrich Lau gestern. Das „dicke Paket“ mit den Akten sei jetzt auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Kaplan habe nun bis zum 12. August Zeit, seine Revision zu begründen. Mit der Klage wendet sich Kaplan gegen ein Urteil vom 26. Mai, in dem das Münsteraner Gericht seine Abschiebung in die Türkei gebilligt hatte.

Das Oberverwaltungsgericht hatte am 26. Mai die Abschiebung Kaplans zugelassen, weil der islamistische Prediger auf Grund seiner Prominenz nicht mit Folter rechnen müsse. Auch die Gefahr eines unfairen Prozesses in der Türkei rechtfertigt nach Auffassung der Münsteraner Richter keinen Abschiebestopp – selbst dann nicht, wenn im Verfahren Aussagen Verwendung fänden, die unter Folter erpresst worden seien: Kaplan könne Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hatte der Senat aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat inzwischen einen zunächst bis Ende Juli befristeten neuen Abschiebestopp erlassen, nachdem die Stadt Köln versucht hatte, Kaplan unmittelbar nach dem Münsteraner Urteil abzuschieben. Nach Auffassung der Stadt, die von Bund und Land gestützt wird, hat die Revision keine aufschiebende Wirkung.