Knast-Schließungen
: Anwälte greifen Senator Kusch an

Die Hamburger Strafverteidiger haben den Rechts-Senat aufgefordert, seine Entscheidung über die Schließung der sozialtherapeutischen Anstalten Altengamme und Bergedorf sowie der Übergangsanstalt Moritz-Liepmann-Haus zurückzunehmen. Das Vorhaben verstößt gegen das Strafvollzugsgesetz, wie die Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger jetzt in einem offenen Brief an den Senat warnte. Nach dem Gesetz sind sozialtherapeutische Anstalten „getrennt von den anderen Justizvollzugsanstalten einzurichten“, schreiben die Juristen und belehren den Senat, untergeordnete sozialtherapeutische Abteilungen in Knästen seien nur in Ausnahmefällen zulässig: „Finanzielle Gründe lässt der Gesetzgeber dafür nicht gelten.“

Außer dem Gesetzesverstoß sehen die Strafverteidiger auch einen fachlichen Fehler in der Abwicklung. So heißt es in dem Brief: „Die sozialtherapeutischen Anstalten Altengamme und Bergedorf sind außergewöhnlich erfolgreiche und bundesweit anerkannte Einrichtungen.“ Vor drei Monaten hatte Justizsenator Roger Kusch (CDU) die Bergedorfer Anstalt anlässlich ihres 35-jährigen Bestehens „noch als ,wichtigen Beitrag‘ zum effektiven Opferschutz mit bundesweiter Vorbildfunktion gelobt“, berichten die Anwälte und mahnen selbst, der Erfolg ist „messbar und bewiesen“. Forscher hätten eine „deutlich geringere“ Rückfallquote bei Gefangenen aus sozialtherapeutischen Anstalten errechnet als bei Insassen aus dem Regelvollzug. „Noch größer ist der Unterschied bei Rückfallverurteilungen zu Freiheitsstrafen.“ wei