Persilschein für Mannesmänner

DÜSSELDORF rtr ■ Die Verteidiger der angeklagten Manager und Gewerkschafter im Mannesmann-Prozess haben Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Für die „Mär von Käuflichkeit, Korruption und Komplotten“ gebe es keine Beweise, so der Anwalt von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Die Verteidiger hielten gestern im Düsseldorfer Landgericht ihre Schlussplädoyers. Die Staatsanwaltschaft habe Zeugenaussagen den Beweiswert abgesprochen und Urkunden uminterpretiert. Ein Urteil könne sich nicht auf solch „ausgedachte Geschichten“ stützen. Ackermann habe sich bei der milliardenschweren Übernahme von Mannesmann durch den britischen Telekomkonzern Vodafone vor vier Jahren nicht der besonders schweren Untreue schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hatte letzte Woche eine zweijährige Haftstrafe für Ackermann gefordert, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil in dem Ende Januar begonnenen Prozess wird noch im Juli erwartet.