: Tragbar oder nicht – das ist hier die Frage
Wie eine „unglücklich gewählte“ Äußerung des Bottroper Grünen-Chefs Andreas Klodt ihren Weg bis vor das Landesschiedsgericht der Partei fand – und die Ortsgruppe kurz vor den Kommunalwahlen weiter ins Abseits treibt
BOTTROP taz ■ Andreas Klodt ist reuig – doch für Entschuldigungen ist es nun zu spät. Weil der Chef der Bottroper Grünen die Arbeitsweise seiner Kollegin Monika de Byl gegenüber der taz als „Politik nach Hausfrauenart“ bezeichnet hatte, muss er sich jetzt vor dem Landesschiedsgericht der Partei verantworten. Angerufen wurde das Gericht von de Byl selbst. Die grüne Ratsfrau hatte sich in den vergangenen Monaten immer weiter von ihrer Partei distanziert, weil sie meinte, sie sei einer „feindlichen Übernahme“ zum Opfer gefallen. „Die wollen mich nicht mehr“, hatte de Byl damals gejammert. Seit die Neuen da seien, hätten die Altgedienten keine Chance mehr. Zu diesem Zeitpunkt war ihr Gemütsfass bereits bis zur Oberkante voll. Und dann diese Äußerung: „Politik nach Hausfrauenart“! „Frauenfeindlich“ sei das, wetterte de Byl gegenüber der taz. Deshalb habe sie jetzt den Schlussstrich gezogen.
Klodt, der eine Rechtsanwalts-Kanzlei in Mülheim betreibt, ist mittlerweile vorsichtig geworden. Er werde den Teufel tun, sich zum laufenden Verfahren zu äußern. Er sagte gestern lediglich, seine Bemerkung sei „unklug“ gewesen, und dass sie ihm im Nachhinein leid tue. Persönlich entschuldigt hat sich der Grünen-Chef bei seiner Kollegin bislang allerdings nicht. „Das ist auch nicht möglich“, sagt er. Frau de Byl habe den Kontakt mit der Partei abgebrochen. Auch bei der letzten Parteisitzung sei sie nicht aufgetaucht. Dort hatte Klodt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erklärt, seine Formulierung sei „unglücklich gewählt“ und könne „bei kritischer Betrachtung Raum für eine Auslegung im Sinne einer ‚frauenfeindlichen Äußerung‘ bieten.“ De Byl findet, dass jemand, der unglücklich gewählte Äußerungen tätige, nicht länger als Vorstandssprecher tragbar sei. Letztlich sei es aber Aufgabe des Gerichts, darüber zu entscheiden.
Das Landesschiedsgericht ist eine Institution, die vom Parteiengesetz zur Schlichtung innerparteilicher Streitigkeiten vorgeschrieben wird. Auch dort wollte man gegenüber der taz keine Angaben zum schwebenden Verfahren machen. Die von der Landes-Deligiertenkonferenz für zwei Jahre gewählten Mitglieder des Gerichts können Parteifreunde verwarnen oder gar aus der Partei ausschließen. Laut Michael Ortmanns, dem Sprecher der NRW-Grünen, kommt es „nicht so oft vor“, dass sich das Gericht mit derlei Streitigkeiten auseinander setzen muss.
Bleibt nur noch die Frage, wie sich der infantile Disput auf die Chancen der Öko-Partei bei den kommenden Kommunalwahlen auswirkt? Während Jo Schroers, Schatzmeister der NRW-Grünen, alles in allem noch einen Aufbruch bei den Bottroper Grünen erkennen will, zeigt sich Klodt letztlich von seiner realistischen Seite. Es sei prinzipiell schlecht, wenn eine Partei mit Personalien statt mit Inhalten in die Zeitung komme: „Das wird uns definitiv schaden.“ BORIS R. ROSENKRANZ