Abschluss für Airbus

Flugzeugbauer verpflichten sich zum Fabrikbau für Fracht-A380. Stadt zahlt bei Baustopp Ausgleich

Der CDU-Senat und Airbus Deutschland haben gestern einen Vertrag unterzeichnet, der Enteignungen für die abermalige Verlängerung der Airbus-Werkspiste in Finkenwerder erlauben soll. Die Flugzeugfirma verpflichtet sich darin, „die notwendigen Werksinfrastrukturinvestitionen und -maßnahmen zu tätigen, damit Produktion und Auslieferung der Frachtversion des Airbus A380 ermöglicht werden“.

Sollte aber der Planfeststellungsbeschluss zum Werksausbau aufgehoben oder die Piste nicht rechtzeitig verlängert werden können, darf Airbus den Vertrag kündigen. In diesem Fall würden der Senat und Airbus „Verhandlungen über den Ersatz nutzloser Aufwendungen“ von Airbus führen. Der Abschluss dieses Vertrages war nötig, damit der Senat das zugunsten des Werksflughafens erlassene Enteignungsgesetz anwenden kann. Er muss sicherstellen, dass das mit der Enteignung angestrebte Gemeinwohl verwirklicht wird.

Der Vertrag spezifiziert, welche Hallen und Anlagen Airbus bauen muss. Die Zuspitzung der Infrastrukturinvestitionen auf die Frachtversion ist neu. Im Januar hatte der Senat noch ganz allgemein von Großraumflugzeugen gesprochen.

Der Vertrag verpflichtet Airbus, die von der Stadt zur Verfügung gestellten Grundstücke für mindestens 20 Jahre zu mieten. Außerdem muss Airbus jährlich darlegen, dass es den Enteignungszweck erfüllt hat. Die Stadt erhält ein Auskunftsrecht und das Recht, die Bücher von Airbus einzusehen. Das Ergebnis der Einsichtnahme unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Sollte Airbus seinen Investitionsverpflichtungen nicht nachkommen, muss die Firma nach Maßgabe Ersatz leisten.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Senat zu Ausgleichszahlungen, sofern die Gerichte verhindern sollten, dass Airbus „die gegenüber den Kunden der Frachtversion eingegangenen Verpflichtungen“ nicht erfüllen kann. „Das ist ein Vertrag wie ich ihn mir wünschen würde, wenn ich eine Landebahn bauen wollte“, kommentierte Gabi Quast vom Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion. Das Risiko des Rechtsstreits liege damit bei der Stadt.

Der Vertrag ist die letzte einer Reihe von Verrenkungen, um Enteignungen für die Fabrik möglich zu machen. Zunächst beschloss die Bürgerschaft das Gesetz zum Erhalt des Luftfahrtindustriestandortes, das die Airbus-Erweiterung als gemeinnützig definierte. Dann bewirkte Hamburg eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, die das Enteignungsgesetz erst ermöglichte. Gernot Knödler