Opfer der Willkür

Ausländerbehörde gerügt: Gericht verurteilt Hamburger Praxis der Altersfeststellung junger Flüchtlinge

Ein Gericht hat die umstrittene Praxis der Hamburger Ausländerbehörde zur Alterserhebung junger Flüchtlinge für rechtswidrig erklärt. Das Freiburger Verwaltungsgericht gab jetzt drei Jugendlichen aus Guinea Recht, die gegen die Übernahme ihrer von der hiesigen Ausländerbehörde festgelegten Geburtsdaten durch die Kollegen in Baden-Württemberg geklagt hatten.

Die Kläger waren 2001 ohne Papiere nach Hamburg gekommen und hatten um Asyl ersucht. Hierbei gaben sie an, 15 Jahre alt zu sein. Sachbearbeiter der Ausländerbehörde stuften die Jugendlichen jedoch ein Jahr älter ein. Als nunmehr 16-Jährige galten sie nach dem Asylverfahrensgesetz als erwachsen und verloren damit Abschiebeschutz wie ihren Anspruch auf Jugendhilfemaßnahmen und einen Vormund fürs Asylverfahren. Das Verwaltungsgericht in Freiburg, wo die Männer heute leben, hat der dortigen Asylstelle jetzt die Übernahme der angeblichen Geburtsdaten untersagt.

Zur Begründung erklärte Richter Jochen Haller, es sei unmöglich, mit einer ärztlichen oder sonstigen Untersuchung festzustellen, welches Geburtsdatum jemand hat. Daher sei das Gericht überzeugt, bei den Geburtstagen handele es sich um von den Hamburgern „willkürlich gegriffene“ Daten, die im Hinblick auf das Erreichen der Altersgrenze festgelegt wurden.

Der Hamburger Flüchtlingsrat kommentierte, das Urteil „ist eine Ohrfeige für die hiesige Praxis“ und mahnte, den Hilfebedarf junger Flüchtlinge durch Pädagogen statt durch Sachbearbeiter zu klären. EVA WEIKERT