Feuer frei auf freiem Feld

Hamburgs Jäger sollen nach dem Willen des Senats künftig auch auf Höckerschwäne, Ringeltauben, Elstern und Rabenkrähen schießen dürfen. Umweltbehörde übt Kritik

Jäger dürfen mit Beginn der Jagdsaison auch auf Höckerschwäne, Ringeltauben, Elstern und Rabenkrähen schießen. Eine entsprechende Beschlussvorlage will der Senat auf seiner nächsten Sitzung verabschieden. Wie aus Behördenkreisen bekannt wurde, dürfen die Jäger künftig sofort zur Flinte greifen, wenn die Vögel „in Gruppen über landwirtschaftliche Gebiete herfallen und die Saat, Pflanzen und Früchte der Bauern beschädigen oder fressen“.

Dass die für Jagd zuständige Wirtschaftsbehörde beabsichtigt, die seit dem Jahr 2000 geltende Genehmigungspflicht für die Jagd auf diese Vögel aufzuheben, ist jedoch auch intern umstritten. Die Kritik kommt von der Umweltbehörde. In Hamburg seien „im Zeitraum von 1997 bis 2000 nur 100 Höckerschwan-Brutpaare gezählt worden“, sagt deren Sprecher Volker Duman. Nach seiner Ansicht gibt es im Stadtgebiet nicht ausreichend Höckerschwäne, um sie zur Jagd freizugeben.

Bedenken äußert die Umweltbehörde auch beim geplanten Abschuss von Elstern. Diese stünden einerseits unter Naturschutz, andererseits brüteten gemäß der Statistik der staatlichen Vogelwarte nur 7.500 Paare in den städtischen Park- und Gartenanlagen. Die Population sei gegenüber den Amseln mit 70.000 Paaren gering. Vor der Senatsentscheidung werde sein Haus noch prüfen, ob Schwäne, Ringeltauben, Elstern und Rabenkrähen „wirklich Wildschäden verursachen“, so Duman.

Wegen des Jagdverbotes im Stadtgebiet dürfe auch nicht in den Parkanlagen oder auf der Binnenalster auf Höckerschwäne geschossen werden, sondern einzig auf „freiem Feld“ außerhalb der Stadt. Seit dem zweiten Weltkrieg sei aber immer wieder darüber diskutiert worden, ob vereidigte Jäger aggressive, über Jogger herfallende Krähen jagen dürften. Claudia Hangen